Zum Hauptinhalt springen

Das politische System Marokkos: König, Regierung und Parlament

Marokkos politisches System verbindet die jahrhundertealte Monarchie mit einer modernen Verfassungsordnung, einem gewählten Parlament und einer parlamentarisch verantwortlichen Regierung. Die Verfassung von 2011 hat die Aufgaben dieser Institutionen neu geordnet und insbesondere die Stellung des Regierungschefs und des Parlaments gestärkt.

Politisches System Marokkos. Bild mit Hilfe von ChatGPT gestaltet

Dennoch unterscheidet sich das System deutlich von den parlamentarischen Monarchien Europas. Der König besitzt nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern eigene weitreichende verfassungsmäßige Kompetenzen. Um politische Entscheidungen und Wahlen in Marokko zu verstehen, muss deshalb das Zusammenspiel von König, Regierung und Parlament betrachtet werden.

Die heutige Ordnung geht wesentlich auf die Verfassungsreform von 2011 zurück. Die neue Verfassung wurde am 1. Juli 2011 in einem Referendum angenommen. Bereits ihr erster Artikel beschreibt Marokko ausdrücklich als konstitutionelle, demokratische, parlamentarische und soziale Monarchie und hält zugleich fest, dass die verfassungsmäßige Ordnung auf der Trennung, dem Gleichgewicht und der Zusammenarbeit der Gewalten sowie auf partizipativer Demokratie und verantwortlicher Regierungsführung beruht.

Diese Selbstbeschreibung erklärt allerdings noch nicht, wie das politische System tatsächlich aufgebaut ist. Anders als etwa in Spanien, Schweden oder den Niederlanden beschränkt sich die Rolle des marokkanischen Königs nicht weitgehend auf repräsentative Funktionen. Gleichzeitig besitzt Marokko ein direkt gewähltes Repräsentantenhaus, eine zweite parlamentarische Kammer und eine Regierung, die für ihr Programm das Vertrauen des Repräsentantenhauses benötigt.

Die verfassungsmäßige Stellung des Königs

Der König ist Staatsoberhaupt und nimmt innerhalb der staatlichen Ordnung eine zentrale Stellung ein. Artikel 42 der Verfassung bezeichnet den König als Symbol der Einheit der Nation sowie als Garanten für Bestand und Kontinuität des Staates und für die Wahrung der Verfassung. Davon getrennt regelt Artikel 41 seine religiöse Stellung als Amir Al Mouminine – Befehlshaber der Gläubigen. Beide Funktionen besitzen damit jeweils eine eigene verfassungsrechtliche Grundlage.

Zu den politischen Kompetenzen des Königs gehört die Ernennung des Regierungschefs. Diese Ernennung ist jedoch seit der Verfassung von 2011 unmittelbar mit dem Ergebnis der Parlamentswahl verbunden: Der König muss den Regierungschef aus der Partei ernennen, die bei der Wahl zum Repräsentantenhaus den ersten Platz erreicht hat. Die übrigen Mitglieder der Regierung ernennt er auf Vorschlag des Regierungschefs (Artikel 47 der Verfassung).

Der König führt außerdem den Vorsitz im Ministerrat, Conseil des ministres (Artikel 48 der Verfassung). Dieses Gremium befasst sich mit grundlegenden und strategischen Angelegenheiten des Staates. Dazu gehören unter anderem die strategischen Orientierungen der staatlichen Politik, Entwürfe zur Änderung der Verfassung, organische Gesetze, die allgemeinen Leitlinien des Staatshaushalts, grundlegende militärische Angelegenheiten und bestimmte Ernennungen in hohe staatliche Funktionen. Der König ist zudem Oberster Befehlshaber und Generalstabschef der Königlichen Streitkräfte.

Die Monarchie bildet damit einen eigenständigen Teil der politischen Entscheidungsstruktur. Sie steht nicht außerhalb des politischen Systems, sondern ist verfassungsrechtlich in dieses eingebunden und verfügt innerhalb dieser Ordnung über eigene Zuständigkeiten.

Ein Parlament mit zwei Kammern

Das marokkanische Parlament besteht aus dem Repräsentantenhaus – Chambre des Représentants – und der Ratskammer – Chambre des Conseillers. Beide wirken an der Gesetzgebung mit, entstehen jedoch auf unterschiedliche Weise.

Das Repräsentantenhaus ist die unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Kammer. Seine 395 Mitglieder werden für fünf Jahre in allgemeiner direkter Wahl gewählt. Nach dem geltenden Wahlrecht werden 305 Mandate über lokale Wahlkreise und weitere 90 über regionale Wahlkreise vergeben. Bei diesen regionalen Listen sind die ersten beiden Listenplätze Frauen vorbehalten; Frauen können zugleich auch in den lokalen Wahlkreisen kandidieren.

Die Ratskammer besitzt eine andere Funktion. Ihre Mitglieder werden indirekt für sechs Jahre gewählt. Die Verfassung sieht zwischen 90 und 120 Sitze vor; das geltende organische Gesetz legt die Zahl auf 120 fest. Drei Fünftel der Mitglieder vertreten die Gebietskörperschaften. Die übrigen Sitze entfallen auf Vertreter von Berufskammern, Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmern. Dadurch bringt die zweite Kammer insbesondere regionale, wirtschaftliche und berufliche Interessen in die parlamentarische Arbeit ein.

Das Parlament beschließt Gesetze, kontrolliert die Tätigkeit der Regierung und bewertet die öffentliche Politik. Die Verfassung weist ihm einen umfangreichen Gesetzgebungsbereich zu, der von Grundrechten und Straf- und Zivilrecht über Steuern und öffentliche Finanzen bis zu wichtigen Bereichen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik reicht. Die beiden Kammern beraten Gesetze, wobei dem direkt gewählten Repräsentantenhaus in entscheidenden politischen Fragen eine besondere Stellung zukommt.

Wie eine Regierung entsteht

Gerade die Regierungsbildung zeigt, welche konkrete Bedeutung Parlamentswahlen in Marokko besitzen. Die Bevölkerung wählt den Regierungschef nicht direkt. Durch die Wahl des Repräsentantenhauses entscheidet sie jedoch darüber, aus welcher Partei der Regierungschef kommen muss.

Nachdem der König den Regierungschef aus der stärksten Partei ernannt und auf dessen Vorschlag die weiteren Regierungsmitglieder berufen hat, ist die Regierung noch nicht allein dadurch parlamentarisch legitimiert. Der Regierungschef muss sein Programm vor beiden Kammern vorstellen. Anschließend wird darüber in beiden Kammern debattiert. Das entscheidende Vertrauensvotum findet im Repräsentantenhaus statt: Erst wenn dort die absolute Mehrheit der Mitglieder dem Regierungsprogramm zustimmt, ist die Regierung eingesetzt (Artikel 88 der Verfassung).

In der politischen Praxis bedeutet dies, dass eine Partei, die zwar stärkste Kraft geworden ist, aber keine eigene Mehrheit besitzt, Partner benötigt. Koalitionsregierungen sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil des marokkanischen parlamentarischen Systems.

Die Regierung selbst übt nach Artikel 89 der Verfassung die Exekutivgewalt aus. Unter Leitung des Regierungschefs setzt sie ihr Regierungsprogramm um, sorgt für die Ausführung der Gesetze, verfügt über die Verwaltung und beaufsichtigt die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen. Der Regierungschef besitzt zudem die Verordnungsgewalt und koordiniert die Arbeit der Regierung.

Regierungsrat und Ministerrat – ein wichtiger Unterschied

Für europäische Beobachter kann eine Besonderheit zunächst verwirrend sein: Marokko kennt sowohl einen Regierungsrat als auch einen Ministerrat. Beide sind nicht dasselbe.

Der Regierungsrat – Conseil du Gouvernement – wird vom Regierungschef geleitet. Dort werden die laufenden politischen und administrativen Angelegenheiten der Regierung behandelt, darunter öffentliche und sektorale Politiken, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und eine Reihe staatlicher Ernennungen.

Der Ministerrat – Conseil des ministres – steht dagegen unter dem Vorsitz des Königs und behandelt die grundlegenden strategischen Fragen des Staates. In ihm sitzen der Regierungschef und die Minister. Die Verfassung verteilt damit Entscheidungen unterschiedlicher Bedeutung auf zwei Gremien und macht gerade an dieser Stelle das Zusammenspiel zwischen Monarchie und Regierung besonders sichtbar.

Parlamentarische Kontrolle und politische Verantwortung

Die Regierung ist gegenüber dem Parlament politisch verantwortlich. Abgeordnete können Minister befragen, parlamentarische Ausschüsse kontrollieren einzelne Politikbereiche, und unter den in der Verfassung vorgesehenen Bedingungen können Untersuchungskommissionen eingesetzt werden.

Besonders wichtig ist wiederum das direkt gewählte Repräsentantenhaus. Es kann der Regierung unter festgelegten Voraussetzungen durch einen Misstrauensantrag das Vertrauen entziehen. Umgekehrt kann der Regierungschef vor dem Repräsentantenhaus die Vertrauensfrage mit Blick auf eine Regierungserklärung oder einen Gesetzestext stellen. Die parlamentarische Mehrheit ist damit nicht nur für die Bildung, sondern auch für die Handlungsfähigkeit einer Regierung von Bedeutung.

Auch die Opposition besitzt seit der Verfassung von 2011 ausdrücklich verankerte Rechte. Dazu gehören unter anderem angemessene Beteiligungsmöglichkeiten an parlamentarischen Tätigkeiten, Redezeiten in den Medien entsprechend ihrer parlamentarischen Repräsentation sowie Mitwirkungsrechte bei Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung. Damit behandelt die Verfassung die parlamentarische Opposition ausdrücklich als Bestandteil des politischen Systems.

Ein eigenes politisches Modell

Marokkos politisches System lässt sich deshalb nicht vollständig mit den vertrauten Kategorien europäischer parlamentarischer Monarchien erklären. Es enthält parlamentarische Mechanismen – direkte Wahlen, politische Parteien, Mehrheitsbildung, parlamentarische Kontrolle und eine Regierung, die das Vertrauen des Repräsentantenhauses benötigt. Gleichzeitig besitzt der König eigene verfassungsmäßige Kompetenzen und führt den Ministerrat, wenn grundlegende strategische Entscheidungen des Staates beraten werden.

Gerade diese Verbindung ist entscheidend für das Verständnis marokkanischer Politik. Die Monarchie sorgt für eine institutionelle und strategische Kontinuität, die nicht an Legislaturperioden gebunden ist. Regierung und Parlament gestalten innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten die politische und gesetzgeberische Arbeit.

Damit erklärt sich auch die Bedeutung der Parlamentswahlen. Die Marokkaner wählen nicht ihr Staatsoberhaupt. Sie entscheiden aber über die Zusammensetzung des Repräsentantenhauses und damit darüber, welche Partei den Regierungschef stellen kann, welche parlamentarischen Mehrheiten entstehen und welche Regierung ihr Programm für die folgende Legislaturperiode vorlegt.

Marokkos politische Ordnung beruht somit nicht auf einem einzigen politischen Zentrum. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von Monarchie, Regierung und Parlament – mit jeweils unterschiedlichen, in der Verfassung festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

 

___________________
Quellen:
Die Verfassung des Königreichs Marokko von 2011
Das marokkanische Parlament
Das Repräsentantenhaus

 

powered by social2s