Marokko behält Herkunftsbezeichnung – EU-Entscheidung bestätigt
In Europa wurde darüber abgestimmt, ob Obst und Gemüse aus Marokko auch künftig so gekennzeichnet werden dürfen, wie es bisher üblich ist. Auf den Verpackungen steht normalerweise nicht nur „Marokko“, sondern zusätzlich der Name der Region, aus der das Produkt stammt.
Diese Herkunftsangabe ist wichtig, weil sie festlegt, wie ein Produkt in den EU-Regalen ausgewiesen wird - ähnlich wie bei Wein, Käse oder Olivenöl. Beispiel für ein übliches Etikett: Herkunft: Marokko - Region Dakhla oder Herkunft: Marokko - Sous-Massa. So erkennen Käufer, wo genau die Ware geerntet wurde. Genau diese Form der Angabe sollte in Brüssel geändert werden. Eine Gruppe von Abgeordneten wollte erreichen, dass solche Produkte künftig anders gekennzeichnet werden - entweder detaillierter, strenger oder nicht mehr eindeutig als marokkanisch. Dafür wäre eine absolute Mehrheit nötig gewesen, doch der Einspruch scheiterte.
Damit bleibt alles wie bisher: Früchte und Gemüse dürfen weiterhin unter marokkanischer Herkunft mit regionaler Angabe in der EU verkauft werden, ohne Umbenennung, ohne Sonderlabel. Das bedeutet Planungssicherheit für Produzenten, Importeure und Händler - und es bestätigt, dass Lieferketten und Marktbedingungen stabil bleiben.
Für Marokko ist das ein politisch und wirtschaftlich wichtiges Signal. Der Zugang zum europäischen Markt wird nicht eingeschränkt, die Exportmengen können fortgeführt werden und die Herkunftsangaben bleiben eindeutig. Eine knappe Entscheidung, die viel Gewicht trägt - und Marokkos Position im Agrarhandel mit Europa stärkt.